Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP7. Wir fördern echte Bürgerbeteiligung! |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 05.06.2021 |
Eingereicht: | 09.06.2021, 21:05 |
Antragshistorie: | Version 1 |
WP7.2. Wahlrecht reformieren.
Text
16-Jährige sind laut Gesetz bereits dazu in der Lage, ihre Religion frei zu
wählen, Geschäfte zu tätigen und sich für ihre Taten vor Gericht zu
verantworten. Damit traut die Gesellschaft 16-jährigen Menschen zu, bewusste
Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Gleichzeitig gesteht sie
ihnen aber nicht die dafür unerlässliche Freiheit des Wahlrechts auf der
Landesebene, sondern nur bei Kommunalwahlen zu. Das muss sich ändern. Wir wollen
erreichen, dass die junge Generation von heute endlich an den Weichenstellungen
für morgen beteiligt wird!
In Mecklenburg-Vorpommern wohnen ca. 30.000 EU-Bürger:innen, die bei
Kommunalwahlen bereits wählen dürfen. Darüber hinaus leben aber noch ca. 47.000
Menschen dauerhaft hier, die überhaupt keine Möglichkeit haben zu wählen, weil
sie weder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch EU-Bürger:innen sind.
Identifikation kann aber nur dort gut gelingen, wo es umfassende
Teilhabemöglichkeiten zum Gestalten des eigenen Lebensumfeldes gibt. Deshalb
werden wir das Wahlrecht für Kommunalwahlen auch für Nicht-EU-Bürger:innen
öffnen.
Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung. Der Frauenanteil in der Politik ist
jedoch viel niedriger und in den letzten Legislaturperioden sogar noch gesunken.
In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nur 25,4 Prozent der Landtagsabgeordneten
Frauen! Die Landesverfassung hat dem Gesetzgeber einen Gleichstellungsauftrag
erteilt. Diesen wollen wir konkretisieren und die Parteien dazu verpflichten,
ihre Kandidatenlisten für die Kommunal- und Landtagswahlen
geschlechterparitätisch zu besetzen.
Mehr Menschen mitbestimmen zu lassen, heißt für uns:
- ein Jugendmitwirkungsgesetz zu verabschieden, das verbindlich die
Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Kindern und Jugendlichen regelt.
- das Landes- und Kommunalwahlgesetz so zu ändern, dass das Wahlalter für
die Landtagswahl auf 16 abgesenkt wird.
- das Landes- und Kommunalwahlgesetz so zu ändern, dass auch Nicht-EU-
Bürger:innen das Kommunalwahlrecht erhalten, wenn sie länger als 5 Jahre
in Deutschland leben.
- dass die Parteien dazu verpflichtet werden, ihre Kandidatenlisten für
Kommunal- und Landtagswahlen geschlechterparitätisch zu besetzen.